WEG Verwaltung
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Miethaus Verwaltung
In Gemeinschaften von Wohnungseigentümern arbeiten wir gezielt auf die sinnvolle Vereinbarung aller Interessen hin. So sichern wir die Qualität des Gesamtobjektes und damit Rendite und Wert Ihres persönlichen Eigentums.
Erfüllung aller in § 27 Absatz 1 und 2 WEG vorgeschriebenen gesetzlichen Aufgaben
Erfüllung aller in § 27 Absatz 1 und 2 WEG vorgeschriebenen gesetzlichen Aufgaben
Erfüllung aller in § 27 Absatz 1 und 2 WEG vorgeschriebenen gesetzlichen Aufgaben
Korrespondenz mit dem Verwaltungsbeirat
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern
Abschluss und Kontrolle objektbezogener Verträge
technische Betreuung der Immobilie vor Ort
Erstellung der Wohngeldabrechnung, einschließlich Heiz- und Warmwasserkosten
Beratung bei problematischen wohnungseigentumsrechtlichen Fragen
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern
Auf Wunsch Vermieter-Rechtschutz zu Sonderkonditionen
Einsicht der Verwaltungsdaten online
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